Haushalt
Einkaufen, Kochen, Abwasch, Wäsche waschen und aufhängen, Bett frisch machen, Wohnung reinigen, Müll und Post.
Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI
Jeder Mensch mit Pflegegrad 1 bis 5, der zu Hause versorgt wird, hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag: bis zu 131 Euro monatlich für Hauswirtschaft, Betreuung und Alltagshilfe. Das Geld wird nicht ausgezahlt, sondern gegen Rechnung erstattet – deshalb bleibt es oft ungenutzt. DSK+ erbringt die Leistung in Berlin-Wilmersdorf und Umgebung und rechnet direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Was im Gesetz steht
§ 45b Abs. 1 SGB XI: „Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 131 Euro monatlich.“ Der Betrag ist zweckgebunden – er soll pflegende Angehörige entlasten und die Selbstständigkeit im Alltag fördern.
Verwendet werden darf er für Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Leistungen ambulanter Pflegedienste nach § 36 SGB XI sowie für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. In den Pflegegraden 2 bis 5 ist die Selbstversorgung ausgenommen – Körperpflege läuft dort über die Pflegesachleistung.
Der Anspruch entsteht ab dem ersten Tag des Monats, in dem die Voraussetzungen erfüllt sind, und wird auf Antrag gewährt.
Quellen der genannten Beträge: Bundesministerium für Gesundheit, „Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026“ (Stand 04.11.2025) und SGB XI (gesetze-im-internet.de). Stand dieser Seite: September 2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist immer der Bescheid Ihrer Pflegekasse.
Konkret möglich
Alles, was den Alltag leichter macht und keine Selbstversorgung ist.
Einkaufen, Kochen, Abwasch, Wäsche waschen und aufhängen, Bett frisch machen, Wohnung reinigen, Müll und Post.
Gespräche, Vorlesen, Spaziergänge, Begleitung zum Arzt, zur Apotheke oder zum Friedhof, Hilfe beim Ausfüllen von Formularen.
Ein paar Stunden im Monat, in denen jemand anderes da ist – damit Sie zum eigenen Arzttermin gehen oder einfach durchatmen können.
Der Entlastungsbetrag lässt sich mit Pflegegeld, Pflegesachleistung und Verhinderungspflege kombinieren. Wir prüfen, welche Kombination in Ihrem Fall am meisten bringt.
So einfach geht's
Sie nennen uns Pflegegrad und Wohnort. Wir sagen Ihnen, ob wir Ihre Adresse bedienen können und was sinnvoll ist.
Wir kommen zu Ihnen, klären den Bedarf und legen fest, welche Leistungen über den Entlastungsbetrag laufen.
Die Leistungen werden erbracht, dokumentiert und direkt bei der Pflegekasse eingereicht. Sie zahlen nichts vor.
Kostenlose Beratung
Sagen Sie uns, welcher Pflegegrad vorliegt und was im Alltag am meisten fehlt. Wir prüfen, was über die 131 Euro abgedeckt werden kann.
Häufige Fragen
Bis zu 131 Euro monatlich. Der Betrag gilt seit dem 1. Januar 2025 (davor 125 Euro) und ist auch 2026 unverändert.
Ab Pflegegrad 1. Er ist damit die einzige Leistung der Pflegeversicherung für einen ambulanten Pflegedienst, die schon bei Pflegegrad 1 zur Verfügung steht.
Nach § 45b Abs. 1 SGB XI für Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes und Angebote zur Unterstützung im Alltag. Wichtig: In den Pflegegraden 2 bis 5 darf er nicht für Leistungen der Selbstversorgung – also nicht für die reine Körperpflege – eingesetzt werden. Für Hauswirtschaft und Betreuung ist er dagegen ausdrücklich gedacht.
Nicht sofort. Nicht in Anspruch genommene Beträge können innerhalb des Kalenderjahres und bis zum 30. Juni des Folgejahres nachgeholt werden. Danach verfallen sie.
Bei uns nicht. Wir rechnen den Entlastungsbetrag direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie müssen keine Rechnungen sammeln und nichts vorfinanzieren.
Ja. Der Entlastungsbetrag wird nicht mit Pflegegeld oder Pflegesachleistung verrechnet, sondern kommt zusätzlich dazu.