Einkaufen & Besorgungen
Wochenendeinkauf, Apotheke, Post, Getränke hochtragen. Auf Wunsch mit Ihnen zusammen, damit Sie draußen sind und selbst auswählen.
Hauswirtschaftliche Versorgung nach SGB XI
Wenn Einkaufen, Kochen und Wäsche nicht mehr allein gehen, ist das kein Fall für ein privates Putzunternehmen – es ist eine Leistung der Pflegeversicherung. DSK+ übernimmt die hauswirtschaftliche Versorgung in Berlin-Wilmersdorf und Umgebung und rechnet direkt mit Ihrer Pflegekasse ab: über die Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI oder über den Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich.
Unsere Leistungen im Haushalt
Alles nach SGB XI, dokumentiert und über Ihre Pflegekasse abgerechnet.
Wochenendeinkauf, Apotheke, Post, Getränke hochtragen. Auf Wunsch mit Ihnen zusammen, damit Sie draußen sind und selbst auswählen.
Frisch zubereitete Mahlzeiten, Essen aufwärmen, Getränke bereitstellen, auf ausreichendes Trinken achten.
Waschen, Aufhängen, Zusammenlegen, Bettwäsche wechseln, kleine Reparaturen wie ein Knopf.
Küche und Bad reinigen, Staubsaugen, Wischen, Müll rausbringen, Kühlschrank kontrollieren.
Zum Arzt, zur Apotheke, zur Bank oder einfach an die frische Luft – Begleitung ist Teil der Betreuung nach § 45b SGB XI.
Unsere Mitarbeiterinnen melden, wenn sich etwas verändert: weniger Appetit, Sturzgefahr, volle Medikamentendosen. So fällt niemand durchs Raster.
Finanzierung
Ab Pflegegrad 2 ist die hauswirtschaftliche Versorgung Teil der Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI. 2026 stehen dafür bis zu 796 Euro (Pflegegrad 2), 1.497 Euro (Pflegegrad 3), 1.859 Euro (Pflegegrad 4) oder 2.299 Euro (Pflegegrad 5) monatlich zur Verfügung – gemeinsam mit der Grundpflege.
Bei Pflegegrad 1 oder wenn das Sachleistungsbudget für Pflege gebraucht wird, greift der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI: bis zu 131 Euro monatlich, ausdrücklich für Hauswirtschaft, Betreuung und Alltagshilfe. Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres nachgeholt werden.
Wir sagen Ihnen im kostenlosen Erstgespräch, welche Kombination in Ihrem Fall am meisten Hilfe bringt – und rechnen anschließend direkt mit der Pflegekasse ab, ohne dass Sie Geld vorstrecken.
Quellen der genannten Beträge: Bundesministerium für Gesundheit, „Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026“ (Stand 04.11.2025) und SGB XI (gesetze-im-internet.de). Stand dieser Seite: September 2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist immer der Bescheid Ihrer Pflegekasse.
So einfach geht's
030 364 412 28 oder das Formular auf dieser Seite. Nennen Sie Pflegegrad und Kiez.
Wir schauen zusammen durch die Wohnung und legen fest, was regelmäßig gebraucht wird.
Sie bekommen verlässliche Zeitfenster – und wir übernehmen die Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse.
Kostenlose Beratung
Sagen Sie uns, was im Haushalt am meisten fehlt und welcher Pflegegrad vorliegt. Wir prüfen, über welche Leistung es finanziert wird.
Häufige Fragen
Ja – als hauswirtschaftliche Versorgung. Ab Pflegegrad 2 läuft sie über die Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI (796 bis 2.299 Euro monatlich), ab Pflegegrad 1 über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI (bis zu 131 Euro monatlich).
Für die Finanzierung durch die Pflegekasse ja, mindestens Pflegegrad 1. Falls noch kein Pflegegrad vorliegt, unterstützen wir Sie beim Antrag und bei der Vorbereitung auf die Begutachtung.
Einkaufen, Mahlzeiten zubereiten, Abwasch, Wäsche waschen und aufhängen, Bett wechseln, Wohnung reinigen, Müll und Post erledigen, Begleitung bei Besorgungen.
Nein. Wir arbeiten ausschließlich mit Leistungen der Pflegeversicherung nach SGB XI. Die Haushaltshilfe nach § 38 SGB V ist eine Leistung der Krankenkasse und bieten wir nicht an.
Wir planen mit festen Zuordnungen. Gerade im Haushalt ist es wichtig, dass jemand weiß, wo was steht und wie Sie es gern haben.
Ja. Über den Entlastungsbetrag lassen sich zum Beispiel regelmäßige Einsätze für Einkauf und Wäsche finanzieren, ohne dass tägliche Pflege dazukommt.