Grundpflege
Hilfe bei der Körperpflege, beim Waschen, Duschen, Anziehen, beim Aufstehen und bei den Mahlzeiten. Wir kommen so oft, wie es nach der Entlassung nötig ist — von einem kurzen Einsatz am Morgen bis zu mehreren Terminen am Tag.
Entlassung steht bevor? Wir übernehmen die Pflege zuhause.
Nach einer Operation oder einem Klinikaufenthalt geht plötzlich vieles nicht mehr allein: Waschen, Anziehen, Einkaufen, Haushalt. DSK+ übernimmt in Berlin-Wilmersdorf, Charlottenburg und Schöneberg die Grundpflege, die hauswirtschaftliche Versorgung und die Betreuung nach SGB XI — kurzfristig, persönlich und direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.
Was wir nach der Entlassung übernehmen
Hilfe bei der Körperpflege, beim Waschen, Duschen, Anziehen, beim Aufstehen und bei den Mahlzeiten. Wir kommen so oft, wie es nach der Entlassung nötig ist — von einem kurzen Einsatz am Morgen bis zu mehreren Terminen am Tag.
Einkaufen, Wäsche, Küche, Wohnung sauber halten, Müll rausbringen. Genau die Dinge, die nach einer Operation wochenlang schwerfallen. Auf Wunsch begleiten wir auch zu Nachsorge- und Arztterminen.
Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI: Zeit für Gespräche, Spaziergänge, Struktur im Tag — und Entlastung für Angehörige, die nach der Entlassung sonst alles allein tragen.
Klar gesagt
DSK+ ist ein Pflegedienst für Leistungen nach dem SGB XI: Grundpflege, hauswirtschaftliche Versorgung, Betreuung und Beratung. Das ist genau der Bereich, in dem es nach einem Krankenhausaufenthalt zuhause meist klemmt.
Verordnete Behandlungspflege nach SGB V — zum Beispiel Wundversorgung, Verbandwechsel, Injektionen, Kompressionsstrümpfe oder Medikamentengabe auf Rezept — übernehmen wir nicht. Wenn Sie so eine Verordnung aus dem Krankenhaus haben, sagen Sie uns das gerne: Wir sortieren im Gespräch, welcher Teil zu uns passt, und Sie verlieren keine Zeit mit dem falschen Anbieter.
Was Sie stattdessen von uns bekommen: eine ehrliche Einschätzung am Telefon, eine feste Ansprechpartnerin — Inhaberin Diana Acker — und ein kleines Team, das dieselben Gesichter zu Ihnen schickt statt wechselnder Aushilfen.
Wer das bezahlt
Liegt ein Pflegegrad ab 2 vor, übernimmt die Pflegekasse die Einsätze des Pflegedienstes bis zum monatlichen Höchstbetrag Ihres Pflegegrades. Wir rechnen direkt mit der Kasse ab — Sie gehen nicht in Vorleistung.
131 Euro monatlich stehen bereits ab Pflegegrad 1 zur Verfügung, unter anderem für hauswirtschaftliche Hilfe und Betreuung. Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort — wir prüfen, was bei Ihnen noch offen ist. Mehr zum Entlastungsbetrag
Wenn Angehörige die Pflege übernehmen, aber selbst eine Pause brauchen, stehen ab Pflegegrad 2 bis zu 3.539 Euro im Kalenderjahr für Ersatzpflege bereit. Mehr zur Verhinderungspflege
Beträge nach den Leistungsansprüchen der Pflegeversicherung 2026: Bundesministerium für Gesundheit · § 36 SGB XI · § 45b SGB XI. Stand: September 2026, Angaben ohne Gewähr — verbindlich ist der Bescheid Ihrer Pflegekasse.
So einfach geht’s
Am besten, sobald der Entlassungstermin im Gespräch ist. Wir klären in wenigen Minuten, was gebraucht wird und ob wir es übernehmen können.
Das Krankenhaus ist zum Entlassmanagement verpflichtet; Versicherte haben nach § 39 Abs. 1a SGB V Anspruch auf Unterstützung. Nennen Sie uns dort als gewünschten Pflegedienst — den Rest stimmen wir direkt ab.
Wir kommen zum vereinbarten Termin, richten die Versorgung ein und rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Fehlt der Pflegegrad, helfen wir beim Antrag.
Kostenlose Beratung
Unverbindlich und kostenlos. Wir melden uns am selben oder nächsten Werktag zurück — per Telefon oder WhatsApp, ganz wie Sie möchten. Wenn die Entlassung kurz bevorsteht, schreiben Sie das bitte in die Nachricht.
Häufige Fragen
Melden Sie sich am besten, sobald der Entlassungstermin bekannt ist. Wir prüfen kurzfristig, ob wir die Versorgung im gewünschten Zeitraum übernehmen können, und stimmen den Start mit Ihnen und dem Sozialdienst des Krankenhauses ab.
Leistungen nach SGB XI: Grundpflege wie Waschen, Duschen und Anziehen, hauswirtschaftliche Versorgung, Betreuung und Begleitung sowie den kostenlosen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI. Verordnete Behandlungspflege nach SGB V — etwa Wundversorgung, Injektionen oder Medikamentengabe — gehört nicht zu unserem Angebot.
Nach einem Krankenhausaufenthalt ist das häufig so. Wir erklären Ihnen, wie der Antrag bei der Pflegekasse läuft, was für die Begutachtung wichtig ist und welche Hilfen bis zur Entscheidung möglich sind. Mehr zum Pflegegrad-Antrag
Der Sozialdienst des Krankenhauses. Das Entlassmanagement ist Teil der Krankenhausbehandlung, Versicherte haben nach § 39 Abs. 1a SGB V einen Anspruch auf Unterstützung. Nennen Sie dort DSK+ als gewünschten Pflegedienst.
Mit Pflegegrad rechnen wir die Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Zusätzlich stehen der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI und ab Pflegegrad 2 die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI zur Verfügung. Die Erstberatung ist kostenlos. Mehr zu den Kosten
Berlin-Wilmersdorf, Charlottenburg und Schöneberg. Unser Büro liegt in der Fechnerstraße 12 in 10717 Berlin. Wilmersdorf · Charlottenburg · Schöneberg