Gut zu wissen
So übernimmt DSK+ die Verhinderungspflege für Sie
Egal ob geplanter Urlaub, ein Krankenhausaufenthalt der Pflegeperson oder eine akute Verhinderung: DSK+ übernimmt die häusliche Pflege für den vereinbarten Zeitraum – stundenweise oder ganztägig, je nach Bedarf. Unser Team kommt zu Ihnen nach Hause, sodass die gewohnte Umgebung erhalten bleibt.
Wir klären vorab mit Ihrer Pflegekasse, welcher Betrag Ihnen für das laufende Kalenderjahr noch zur Verfügung steht, und erklären Ihnen die Kombination mit der Kurzzeitpflege verständlich. Die Abrechnung läuft direkt zwischen DSK+ und Ihrer Pflegekasse – Sie müssen sich um den Papierkram nicht selbst kümmern.
Beträge 2026 im Überblick: Der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege liegt bei bis zu 3.539 Euro, nutzbar für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr. Wird die Ersatzpflege von einem nahen Angehörigen übernommen, ist der Betrag geringer: Er entspricht dem doppelten Pflegegeld, also 694 Euro bei Pflegegrad 2, 1.198 Euro bei Pflegegrad 3, 1.600 Euro bei Pflegegrad 4 und 1.980 Euro bei Pflegegrad 5. Übernimmt ein Pflegedienst wie DSK+ die Ersatzpflege, gilt der volle Jahresbetrag. Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld für bis zu acht Wochen zur Hälfte weitergezahlt.
Der Antrag kann auch nachträglich gestellt werden. Quelle der Beträge: Bundesministerium für Gesundheit, Leistungsansprüche 2026 · § 39 SGB XI. Stand: September 2026, Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist der Bescheid Ihrer Pflegekasse.