Wenn die Pflegeperson einmal ausfällt oder Urlaub braucht

Verhinderungspflege in Berlin — wir übernehmen, wenn Sie eine Pause brauchen.

Pflegende Angehörige brauchen ab und zu eine Auszeit – für Krankheit, Urlaub oder einfach zum Durchatmen. Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI sorgt dafür, dass die Pflege in dieser Zeit sichergestellt ist. DSK+ prüft Ihren Anspruch, übernimmt die Ersatzpflege zu Hause und rechnet direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

  • Ab Pflegegrad 2
  • Direktabrechnung mit der Kasse
  • Kombinierbar mit Kurzzeitpflege

Was Verhinderungspflege ist

Ersatz für die Pflegeperson – ohne Versorgungslücke

Wer Anspruch hat

Anspruch auf Verhinderungspflege besteht ab Pflegegrad 2, wenn die pflegebedürftige Person zu Hause von einer privaten Pflegeperson – meist einem Angehörigen – gepflegt wird. Fällt diese Person zeitweise aus, übernimmt eine Ersatzpflege die Versorgung. Die frühere Wartezeit von sechs Monaten ist zum 1. Juli 2025 entfallen.

Was die Pflegekasse übernimmt

Seit dem 1. Juli 2025 gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr ab Pflegegrad 2. Damit lassen sich bis zu acht Wochen Ersatzpflege im Jahr finanzieren. Wir rechnen direkt mit der Kasse ab – Sie gehen nicht in Vorleistung.

Kombination mit Kurzzeitpflege

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden seit Juli 2025 aus einem gemeinsamen Budget von 3.539 Euro bezahlt. Sie entscheiden also selbst, wie viel davon in die Ersatzpflege zu Hause geht. Wir prüfen vorab, welcher Betrag im laufenden Jahr noch frei ist.

Gut zu wissen

So übernimmt DSK+ die Verhinderungspflege für Sie

Egal ob geplanter Urlaub, ein Krankenhausaufenthalt der Pflegeperson oder eine akute Verhinderung: DSK+ übernimmt die häusliche Pflege für den vereinbarten Zeitraum – stundenweise oder ganztägig, je nach Bedarf. Unser Team kommt zu Ihnen nach Hause, sodass die gewohnte Umgebung erhalten bleibt.

Wir klären vorab mit Ihrer Pflegekasse, welcher Betrag Ihnen für das laufende Kalenderjahr noch zur Verfügung steht, und erklären Ihnen die Kombination mit der Kurzzeitpflege verständlich. Die Abrechnung läuft direkt zwischen DSK+ und Ihrer Pflegekasse – Sie müssen sich um den Papierkram nicht selbst kümmern.

Beträge 2026 im Überblick: Der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege liegt bei bis zu 3.539 Euro, nutzbar für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr. Wird die Ersatzpflege von einem nahen Angehörigen übernommen, ist der Betrag geringer: Er entspricht dem doppelten Pflegegeld, also 694 Euro bei Pflegegrad 2, 1.198 Euro bei Pflegegrad 3, 1.600 Euro bei Pflegegrad 4 und 1.980 Euro bei Pflegegrad 5. Übernimmt ein Pflegedienst wie DSK+ die Ersatzpflege, gilt der volle Jahresbetrag. Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld für bis zu acht Wochen zur Hälfte weitergezahlt.

Der Antrag kann auch nachträglich gestellt werden. Quelle der Beträge: Bundesministerium für Gesundheit, Leistungsansprüche 2026 · § 39 SGB XI. Stand: September 2026, Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist der Bescheid Ihrer Pflegekasse.

So einfach geht's

In drei Schritten zur Ersatzpflege

  1. Anrufen oder Formular ausfüllen

    Melden Sie sich, sobald der Bedarf absehbar ist – auch kurzfristig. Wir hören zu und klären die ersten Fragen direkt am Telefon.

  2. Anspruch & Zeitraum klären

    Wir prüfen Ihren Anspruch, den verfügbaren Jahresbetrag und legen gemeinsam den Zeitraum sowie den Umfang der Ersatzpflege fest.

  3. Pflege übernehmen & abrechnen

    Unser Team übernimmt die Versorgung zu Hause für die vereinbarte Zeit. Die Kosten rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Kostenlose Beratung

Jetzt Verhinderungspflege anfragen

Unverbindlich und kostenlos. Wir melden uns am selben oder nächsten Werktag bei Ihnen zurück — per Telefon oder WhatsApp, ganz wie Sie möchten.

  • Beratung & Anspruchsprüfung kostenlos
  • Persönlicher Ansprechpartner
  • Beratung auf Deutsch und Englisch

Ihre Anfrage

Wir melden uns am selben oder nächsten Werktag bei Ihnen zurück.

Häufige Fragen

Ihre Fragen – unsere Antworten

Ab welchem Pflegegrad gibt es Verhinderungspflege?

Verhinderungspflege steht Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 zu, die zu Hause von einer privaten Pflegeperson – zum Beispiel einem Angehörigen – gepflegt werden. Die frühere Wartezeit von sechs Monaten (Vorpflegezeit) ist zum 1. Juli 2025 entfallen. Ein Antrag muss nach § 39 Abs. 1 SGB XI nicht vor der Ersatzpflege gestellt werden.

Wie viel übernimmt die Pflegekasse?

Seit 1. Juli 2025 gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr ab Pflegegrad 2, nutzbar für bis zu acht Wochen. Übernimmt ein naher Angehöriger die Ersatzpflege, ist der Betrag auf das doppelte Pflegegeld begrenzt (694 Euro bei Pflegegrad 2 bis 1.980 Euro bei Pflegegrad 5). Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Kann ich Verhinderungspflege mit Kurzzeitpflege kombinieren?

Ja. Nicht genutzte Mittel aus der Kurzzeitpflege können zusätzlich für die Verhinderungspflege eingesetzt werden, und umgekehrt. So lässt sich der Jahresbetrag in vielen Fällen erhöhen. Wir rechnen das für Ihre Situation durch.

Wie läuft die Beantragung ab?

Sie müssen sich um nichts allein kümmern: DSK+ prüft Ihren Anspruch, übernimmt die Ersatzpflege zu Hause und rechnet die Kosten direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Wie kurzfristig kann Verhinderungspflege beginnen?

Melden Sie sich möglichst frühzeitig bei uns, damit wir Termine und Zuständigkeiten klären können. Bei akutem Ausfall der Pflegeperson, etwa durch Krankheit, versuchen wir, kurzfristig eine Lösung zu organisieren – sprechen Sie uns direkt an.