Kosten & Abrechnung

Was kostet ein ambulanter Pflegedienst?

Die kürzeste ehrliche Antwort: Wenn ein Pflegegrad anerkannt ist, zahlt in den meisten Fällen die Pflegekasse – und wir rechnen direkt mit ihr ab. Wie viel Pflege damit möglich ist, hängt vom Pflegegrad ab. Hier stehen alle Beträge für 2026, wie sie kombiniert werden können und wann trotzdem etwas übrig bleibt, das Sie selbst tragen.

  • Direkt mit der Pflegekasse abgerechnet
  • Kostenloses Erstgespräch
  • Keine versteckten Pauschalen
  • Beträge 2026, amtlich belegt

Die Beträge 2026

Was Ihre Pflegekasse monatlich zahlt

Alle folgenden Beträge sind Höchstbeträge der Pflegeversicherung für das Jahr 2026. Sie stammen aus der amtlichen Übersicht des Bundesministeriums für Gesundheit und haben sich gegenüber 2025 nicht verändert.

Häusliche Pflege nach SGB XI – Monatsbeträge 2026
PflegegradPflegegeld (Angehörige pflegen)Pflegesachleistung (Pflegedienst)
Pflegegrad 1kein Anspruch (nur Entlastungsbetrag)
Pflegegrad 2347,00 €bis 796,00 €
Pflegegrad 3599,00 €bis 1.497,00 €
Pflegegrad 4800,00 €bis 1.859,00 €
Pflegegrad 5990,00 €bis 2.299,00 €

Pflegegeld und Pflegesachleistung lassen sich als Kombinationsleistung mischen. Zusätzlich kann der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich eingesetzt werden.

Weitere Leistungen, die Kosten senken
LeistungBetrag 2026Wofür
Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)bis 131,00 € monatlichHauswirtschaft, Betreuung, Alltagshilfe – ab Pflegegrad 1
Gemeinsamer Jahresbetrag Verhinderungs- und Kurzzeitpflegebis 3.539,00 € jährlichErsatzpflege, wenn Angehörige ausfallen (ab Pflegegrad 2)
Pflegehilfsmittel zum Verbrauchbis 42,00 € monatlichHandschuhe, Desinfektion, Bettschutz
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmenbis 4.180,00 € je Maßnahmez. B. barrierefreies Bad, Türverbreiterung
Zuschuss Rentenbeiträge für Pflegepersonenbis 735,63 € monatlichRentenbeiträge für pflegende Angehörige

Quellen der genannten Beträge: Bundesministerium für Gesundheit, „Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026“ (Stand 04.11.2025) und SGB XI (gesetze-im-internet.de). Stand dieser Seite: September 2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist immer der Bescheid Ihrer Pflegekasse.

Rechenbeispiele

Drei typische Situationen

Damit die Zahlen greifbar werden – ohne Versprechen, die wir nicht halten können. Verbindlich ist immer die konkrete Leistungsplanung.

Pflegegrad 2, ein Einsatz morgens

Ein Einsatz täglich mit Körperpflege und Unterstützung beim Anziehen bleibt bei Pflegegrad 2 in der Regel im Rahmen der 796 Euro. Für Sie fällt dann meist kein Eigenanteil an. Zusätzlich können 131 Euro Entlastungsbetrag für Einkauf und Wäsche genutzt werden.

Pflegegrad 3, zwei Einsätze täglich

Morgens Grundpflege, abends Unterstützung beim Zubettgehen: Das liegt bei Pflegegrad 3 meist innerhalb der 1.497 Euro. Reicht es in einem Monat nicht, kann der Entlastungsbetrag oder die Kombinationsleistung ausgleichen.

Pflegegrad 1, nur Haushalt

Ohne Pflegegrad 2 gibt es keine Sachleistung. Über den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich sind aber Einkauf, Wäsche, Reinigung und Begleitung finanzierbar – und nicht genutzte Beträge verfallen erst am 30. Juni des Folgejahres.

Wie wir abrechnen

Keine Pauschalpreise, sondern Leistungskomplexe

Ambulante Pflege in Berlin wird nicht in Stundenpreisen abgerechnet, sondern über Leistungskomplexe aus der Vergütungsvereinbarung mit den Pflegekassen. Jede Leistung – Körperpflege, Lagern, Hilfe beim Essen, Hauswirtschaft – hat eine feste Vergütung. Wir stellen exakt das in Rechnung, was geleistet wurde, und reichen es bei Ihrer Pflegekasse ein.

Das heißt für Sie: keine Monatspauschale, keine Vertragsbindung über Jahre, keine Kosten für Leistungen, die nicht erbracht wurden. Nach § 120 Abs. 2 SGB XI können Sie den Pflegevertrag außerdem jederzeit ohne Frist kündigen.

Was am Ende monatlich zusammenkommt, hängt von der Zahl und Art der Einsätze ab. Deshalb machen wir keine Preisversprechen im Internet, sondern eine schriftliche Aufstellung nach dem Erstgespräch – bevor Sie etwas unterschreiben.

So einfach geht's

So klären wir Ihre Kosten

  1. Erstgespräch bei Ihnen zu Hause

    Kostenlos und unverbindlich. Wir schauen, welche Hilfe wirklich gebraucht wird – nicht mehr und nicht weniger.

  2. Schriftliche Kostenaufstellung

    Sie bekommen aufgeschlüsselt, welche Leistungen geplant sind, was die Pflegekasse übernimmt und ob ein Eigenanteil bleibt.

  3. Abrechnung übernehmen wir

    Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie müssen nicht in Vorleistung gehen und keine Formulare hinterherschicken.

Kostenlose Beratung

Kostenaufstellung für Ihre Situation

Wir rechnen im kostenlosen Erstgespräch konkret durch, was Ihre Pflegekasse übernimmt und was am Ende offen bleibt – bevor Sie irgendetwas unterschreiben.

  • Erstgespräch & Pflegeberatung kostenlos
  • Feste Pflegekraft, kein ständiger Wechsel
  • Mehrsprachig: DE · EN · RU · TR

Ihre Anfrage

Wir melden uns am selben oder nächsten Werktag bei Ihnen zurück.

Häufige Fragen

Ihre Fragen – unsere Antworten

Muss ich als Angehöriger etwas zuzahlen?

Nur, wenn die Leistungen teurer sind als das Budget Ihres Pflegegrades. Solange die eingesetzten Leistungen innerhalb der Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI bleiben, entstehen Ihnen in der Regel keine eigenen Kosten. Wird mehr Pflege gebraucht als das Budget hergibt, entsteht ein Eigenanteil – wir sagen Ihnen vorher, wie hoch er wäre.

Was kostet ein Pflegedienst dreimal täglich?

Das lässt sich nicht pauschal in einer Zahl sagen, weil abgerechnet wird, was tatsächlich geleistet wird – nach den Berliner Vergütungsvereinbarungen für Leistungskomplexe. Bei drei Einsätzen täglich reicht das Budget von Pflegegrad 2 (796 Euro) meist nicht aus, bei Pflegegrad 4 oder 5 (1.859 bzw. 2.299 Euro) oft schon. Wir erstellen Ihnen dazu eine schriftliche Aufstellung.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung?

Pflegegeld wird an Sie ausgezahlt, wenn Angehörige pflegen (2026: 347 bis 990 Euro monatlich). Pflegesachleistung bekommt der Pflegedienst direkt von der Kasse (796 bis 2.299 Euro). Beides lässt sich als Kombinationsleistung mischen: Nutzen Sie zum Beispiel 50 Prozent der Sachleistung, bleiben 50 Prozent des Pflegegeldes.

Bekomme ich bei Pflegegrad 1 auch etwas?

Bei Pflegegrad 1 gibt es keine Pflegesachleistung und kein Pflegegeld, aber den Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich nach § 45b SGB XI. Damit lassen sich Hauswirtschaft und Betreuung finanzieren.

Kostet das Erstgespräch etwas?

Nein. Das Erstgespräch bei Ihnen zu Hause ist kostenlos und unverbindlich. Auch der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI wird von der Pflegekasse getragen, nicht von Ihnen.