Wechsel ohne Frist

Pflegedienst wechseln – Sie brauchen keinen Grund und keine Frist

Wenn Pflegekräfte ständig wechseln, Termine nicht eingehalten werden oder niemand ans Telefon geht, müssen Sie das nicht aushalten. Der Pflegevertrag kann nach § 120 Abs. 2 SGB XI jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. DSK+ übernimmt in Berlin-Wilmersdorf und Umgebung – und organisiert den Übergang so, dass keine Lücke entsteht.

  • Fristlose Kündigung möglich
  • Keine Versorgungslücke
  • Wir informieren die Pflegekasse
  • Feste Pflegekräfte

Typische Gründe

Wann ein Wechsel berechtigt ist

Sie müssen keinen dieser Gründe nachweisen. Sie zeigen nur, dass Sie mit Ihrem Unmut nicht allein sind.

Ständig neue Gesichter

Wenn jede Woche eine andere Pflegekraft kommt, muss die Situation jedes Mal neu erklärt werden. Vertrauen entsteht so nicht.

Unpünktlichkeit und Absagen

Wenn der Morgeneinsatz regelmäßig auf den Mittag rutscht oder ganz ausfällt, ist die Versorgung nicht verlässlich.

Keine Erreichbarkeit

Wenn im Büro niemand abnimmt und Rückrufe ausbleiben, fehlt bei Verschlechterungen die wichtigste Grundlage.

Abrechnung stimmt nicht

Leistungen auf der Abrechnung, die nicht erbracht wurden, sind ein handfester Grund – und einer, den Sie der Pflegekasse melden können.

Sprachbarriere

Wenn Pflege und Angehörige sich nicht verstehen, leidet die Versorgung. Wir betreuen auf Deutsch, Englisch, Russisch und Türkisch.

Umzug oder neue Situation

Nach einem Umzug innerhalb Berlins oder nach einem Krankenhausaufenthalt passt der alte Dienst manchmal einfach nicht mehr.

So einfach geht's

Der Wechsel in vier Schritten

  1. Bei uns anfragen – bevor Sie kündigen

    Wir prüfen zuerst, ob wir Ihre Adresse bedienen können und ab wann. So kündigen Sie nicht ins Leere.

  2. Kostenloses Erstgespräch

    Wir kommen zu Ihnen, sehen die Situation und legen fest, was ab dem Starttag laufen soll.

  3. Alten Vertrag fristlos kündigen

    Schriftlich, mit Datum, zum Tag vor unserem Start. Eine Begründung ist nicht nötig. Wir sagen Ihnen, worauf Sie achten müssen.

  4. Wir übernehmen die Formalitäten

    Pflegekasse informieren, Leistungsplanung einreichen, Pflegedokumentation aufsetzen. Am Starttag steht die feste Pflegekraft bei Ihnen vor der Tür.

Rechtliche Grundlage

Was § 120 SGB XI genau regelt

§ 120 SGB XI regelt den Pflegevertrag bei häuslicher Pflege. Absatz 2 stellt klar: Der Pflegedienst muss der Pflegekasse auf Aufforderung eine Ausfertigung des Vertrages aushändigen – und: „Der Pflegevertrag kann von dem Pflegebedürftigen jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.“

Das Kündigungsrecht liegt also einseitig bei Ihnen. Verträge, die eine Mindestlaufzeit oder eine Kündigungsfrist für Pflegebedürftige vorsehen, können dem nicht entgegengehalten werden.

Wir sind kein Rechtsberater und geben keine Rechtsberatung. Bei Streit über Abrechnungen oder Qualitätsmängel helfen die Pflegestützpunkte Berlin und Ihre Pflegekasse kostenlos weiter.

Gesetzestext: § 120 SGB XI auf gesetze-im-internet.de. Stand dieser Seite: September 2026.

Kostenlose Beratung

Wechsel unverbindlich besprechen

Schreiben Sie kurz, was aktuell nicht funktioniert und wo Sie wohnen. Wir sagen Ihnen offen, ob wir übernehmen können – und ab wann.

  • Erstgespräch & Pflegeberatung kostenlos
  • Feste Pflegekraft, kein ständiger Wechsel
  • Mehrsprachig: DE · EN · RU · TR

Ihre Anfrage

Wir melden uns am selben oder nächsten Werktag bei Ihnen zurück.

Häufige Fragen

Ihre Fragen – unsere Antworten

Muss ich eine Kündigungsfrist einhalten?

Nein. § 120 Abs. 2 SGB XI sagt wörtlich: „Der Pflegevertrag kann von dem Pflegebedürftigen jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.“ Ein Grund muss nicht genannt werden.

Muss ich die Kündigung begründen?

Nein. Es genügt eine klare, am besten schriftliche Erklärung mit Namen, Adresse und dem Datum, ab dem der Vertrag endet. Ein Einwurf-Einschreiben oder eine E-Mail mit Lesebestätigung ist sinnvoll, damit der Zugang belegt ist.

Entsteht eine Lücke in der Versorgung?

Wenn der Wechsel geplant ist, nicht. Üblich ist: Wir klären zuerst, ob wir Kapazität haben und ab welchem Tag wir starten können. Erst danach kündigen Sie – zum Tag vor unserem Start.

Muss die Pflegekasse zustimmen?

Nein. Sie wählen Ihren Pflegedienst frei. Die Pflegekasse muss aber wissen, wer künftig abrechnet – das erledigen wir gemeinsam mit Ihnen.

Kostet der Wechsel etwas?

Nein. Es entstehen keine Wechselgebühren. Abgerechnet werden nur die Leistungen, die bis zum Vertragsende tatsächlich erbracht wurden.

Bleiben die Leistungen gleich?

Ihr Pflegegrad und Ihre Ansprüche ändern sich durch den Wechsel nicht. Was sich ändern kann, ist die Leistungsplanung – wir schauen im Erstgespräch, ob sie noch zu Ihrer Situation passt.